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Aufgrund der Erfahrungen der ersten Lockerungen in der Corona-Krise, werden nun weitere Regelungen gelockert: Die hessische Regierung hat sich nun entschieden, die 5-Quadratmeterregel für gastronomische Betriebe abzuschaffen und dadurch Erleichterung zu schaffen. Insgesamt ist aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich und die Abstandsregelung von 1,5 m auch in Gaststätten einzuhalten.